Darüber hinaus haben sich als Brandschutzmaßnahmen in größeren Mühlenbetrieben selbsttätige Brandbekämpfungsanlagen, z. B. Sprinkleranlagen, bewährt. Zudem ist eine ausreichende Löschwasserversorgung, ggf. mit Druckerhöhungspumpen, vorzusehen. Bei hohen Gebäuden sind Steigleitungen vorteilhaft, um die Feuerwehr bei einem Löschangriff im Gebäude zu unterstützen.
Darüber hinaus gelten für Mühlenbetriebe die üblichen baulichen, betrieblichen, technischen und organisatorischen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen, z. B. eine möglichst feuerbeständige bzw. nicht brennbare Bauweise unter Berücksichtigung explosionstechnischer Maßnahmen für Mühlengebäude und Silos, eine Gefährdungsbeurteilung, Ernennung eines Brandschutzbeauftragten, gute Ordnung und Sauberkeit, Vermeidung bzw. regelmäßige Reinigung von Staubansammlungen, Rauchverbot, Schweißerlaubnispflicht, Feuerwehrplan, ausreichende Aufstellmöglichkeiten für die Feuerwehr, regelmäßige Übungen auf dem Mühlengelände mit der Feuerwehr – um nur einige Maßnahmen zu nennen.
Hinweise und Empfehlung aus sachversicherungstechnischer Sicht
Aufgrund der Betriebsart und der Vielfalt der in einer Mühle eingesetzten Technologien ist es empfehlenswert, den Betrieb durch einen Versicherungsingenieur zu besichtigen, um die notwendigen Informationen für eine Risikobeurteilung und die Berechnung einer adäquaten Versicherungsprämie zu erhalten. Neben den typischen versicherungstechnischen Fragestellungen (Versicherungsumfang, Versicherungssummen, Selbstbehalte, Höchstentschädigungen) werden im vorliegenden Artikel insbesondere die für die Betriebsart relevanten Risikopunkte angesprochen:
Mühlenbetriebe sind in der Regel sehr kompakte Betriebe mit hohen Gebäuden. Sie stellen häufig einen zusammenhängenden versicherungstechnischen Komplex dar, sodass oft der maximal mögliche Brand‑ / Explosionsschaden (PML/MFL) mit 100 % angenommen werden sollte. Teils bestehen Teile von Mühlenbetriebsgebäuden aus brennbaren Baustoffen, z. B. Holz. Da Holz einem Explosionsdruck deutlich weniger Widerstand entgegensetzt als Stahlbeton oder Stahl, wird es gerne in Gebäudedachkonstruktionen verwendet, um beispielsweise durch die Ausbildung einer leichten Bedachung entsprechende Druckentlastungsöffnungen in einem Explosionsfall zu schaffen. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensprozesse und der zum Teil unvermeidbaren erhöhten Brand- und Explosionsgefährdung ist für eine adäquate Risikoeinschätzung von Mühlen eine detaillierte Risikoanalyse sowie die Bewertung der vorhandenen Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich, um ein maßgeschneidertes Versicherungsangebot erstellen zu können.
Wertet man für das Underwriting von Mühlenbetrieben erstellte versicherungstechnische Besuchs- und Besichtigungsberichte aus, fällt auf, dass neben einer ausführlichen Beschreibung des Verfahrensprozesses sowie eventuell vorhandener brandschutztechnischer Schutzmaßnahmen Explosionsrisiken sowie vorhandene Explosionsschutzmaßnahmen eher kurz oder gar nicht betrachtet werden, obwohl das Explosionsrisiko ein maßgebliches Exposure in Mühlenbetrieben darstellt. Auch werden betriebswirtschaftliche Auswirkungen nach einem Brand- bzw. Explosionsschaden auf den Weiterbetrieb der Mühle meist nur knapp behandelt. Es empfiehlt sich jedoch, neben dem Brandschutz speziell ein Augenmerk auf das Explosionsrisiko, die vorhandenen Explosionsschutzmaßnahmen sowie die betriebswirtschaftlichen Folgen eines Schadenereignisses zu legen, um eine verlässliche Risikoaussage und Underwritingentscheidung treffen zu können.
Die Besichtigung eines Mühlenbetriebs sollte darüber hinaus regelmäßig, z. B. spätestens alle drei Jahre, wiederholt werden, um auch für die Zukunft die Versicherbarkeit zu attraktiven Konditionen sicherzustellen. Im Rahmen eines solchen Besichtigungsberichts sollten aussagekräftige Informationen enthalten sein wie:
- Standort der Getreidemühle (Lage, Nachbarschaft)
- Art der Mühle und verwendete Anlagen
- Bauart und verwendete Baustoffe (Silo, Gebäude)
- Brandschutz‑ / explosionsschutzwirksame Trennungen zwischen Silo / Mahl‑ / Lagergebäude (räumliche bzw. bauliche Trennungen)
- vorhandene Explosionsschutzmaßnahmen (z. B. Silo, Förderanlagen, Mahlanlagen, Explosionsschutzkonzept, Zoneneinteilung nach ATEX bzw. europäischer Richtlinie 2014/34/EU und 1999/92/EG, Zündquellenvermeidung sowie die Konformität der elektrischen und mechanischen Betriebsmittel gemäß ATEX. Auch Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung (z. B. Erdung) sowie Blitzschutz sollten vorhanden sein. Weiterhin gehören hierzu getroffene Maßnahmen zur Explosionsdruckentlastung und Entkopplungseinrichtungen (z. B. Berstscheiben, Rückschlagklappen, Schnellschieber), bei Silos, Filtern, Elevatoren.
- Überwachungsmaßnahmen (Silo: Temperatur, Überwachung von CO; Förderanlagen: Lagertemperaturen, Schlupfkontrolle, Drehzahlkontrolle und automatische Abschaltung; Mahlanlagen: Temperaturüberwachung der Mahlkammer mit Grenzwertabschaltung)
- zertifizierte, regelmäßig gewartete Anlagen zur frühzeitigen Branddetektion, insbesondere auch Maßnahmen zur Temperaturüberwachung und Branderkennung im Silobereich
- vorhandene Brandbekämpfungseinrichtungen und Inertisierungsanlagen, wie Funkenlöschanlagen an pneumatischen Förderleitungen und Elevatoren, Sprinkler‑, automatische CO₂- oder Sprühwasserlöschanlagen für gefährdete Bereiche wie Mühlenräume, Pressen, Filteranlagen, Silo, Steigleitungen
Informationen über die getroffenen organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung des Risikos von Brand- oder Explosionsereignissen sollten ebenfalls nicht fehlen:
- Reinigungspläne: Lückenlose Dokumentation der Reinigung, insbesondere an schwer zugänglichen Stellen (z. B. unter Förderbändern, in Silokammern)
- Temperaturüberwachung: kontinuierliche Überwachung von Lagern, Motoren und Förderbändern auf Überhitzung
- Heißarbeitsregelung: Strenge Freigabeprozesse (inkl. Genehmigungen, Brandwache) für Schweißarbeiten, Trennschleifer etc.
- programmierte Wartung und Instandhaltung
- Schulung der Mitarbeiter durch regelmäßige Brandschutz- und Explosionsschutzunterweisungen
- aktuelles Explosionsschutzdokument (gemäß § 6 GefStoffV / ATEX 137) zur Dokumentation der getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen
- Brandschutzordnung
- Prüfprotokolle von elektrischen Anlagen, Löschsystemen, Druckentlastungseinrichtungen
- Wartungs- und Reinigungsnachweise
- Brandschutzbegehungen, proaktive Gefährdungsanalysen und regelmäßige Audits zur kontinuierlichen Verbesserung durch externe Sachverständige (z. B. VdS, TÜV, DGUV)
- nach Beinahe-Ereignissen oder kleineren Brand‑ / Explosionsereignissen Ergebnis der Ursachenanalyse mit Empfehlungen für notwendige Verbesserungen sowie deren Umsetzung
- regelmäßige Übungen mit der Feuerwehr (u. a. vorhandener Feuerwehrplan)
- Folgen eines Brand‑ / Explosionsschadens für die Betriebsfortführung des betroffenen Unternehmens inklusive zu erwartender Wiederaufbauzeiten der betriebswichtigen Gebäude und Anlagen sowie Informationen über eventuelle Ausweichmöglichkeiten und Redundanzen
- Vorhandensein und Aktualität eines Business Continuity Plans
Ergänzend sind für die Risikobeurteilung sowie für das Underwriting folgende Punkte von Interesse:
- Schadenhistorie mit Angabe der Schadenursache und Schadenumfang
- Rückwirkungs‑ / Auswirkungsschäden (Rohstoffe, Kunden), u. a. bestehende Abnahmeverpflichtungen der Rohstoffe sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Standorten
- erforderliche Betriebsgenehmigungen
- ergänzende versicherungstechnische Fragen, wie möglicher Höchstschaden (PML/MFL) mit Beschreibung des darunterliegenden Szenarios
- Deckungskonzept (benannte Gefahren / Allgefahrendeckung)
- Definition der Versicherungssummen-Festsetzung sowie der Entschädigung (Neuwert, Zeitwert, gemeiner Wert)
- vereinbarte Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung
- vereinbarte Erstrisikopositionen
- regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes, insbesondere bei Modernisierungen oder Produktionsumstellungen
- Frühzeitige Einbindung des Versicherers in Bauprojekte oder Umrüstungen
Zusammenfassung
Mühlenbetriebe sind eine aus technologischer Sicht vielfältige Branche, die für das Underwriting einiges an Spezialwissen und ‑erfahrung erfordert, um eine mögliche Risikogefährdung erfassen und adäquat beurteilen zu können. Mühlenbetriebe stehen aus Sicht der Sachversicherung im Spannungsfeld zwischen produktionsbedingten Risiken und der Notwendigkeit umfangreicher Schutzmaßnahmen. Die Explosion eines Staub-Luft-Gemischs oder ein Brandausbruch kann nicht nur existenzbedrohende Schäden verursachen, sondern auch die Versicherbarkeit insgesamt gefährden. Besonders auffällig ist, dass im Schadenfall neben Schäden an Sachwerten insbesondere größere Folgeschäden im Rahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu verzeichnen sind.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Versicherer, konsequente Risikovorsorge und regelmäßige Überprüfungen sind daher für einen dauerhaft tragbaren Versicherungsschutz unerlässlich.
Dennoch sind Mühlenbetriebe versicherbar, sie setzen aber ein sorgfältiges Underwriting und die Festsetzung einer ausreichenden und bezogen auf das vorhandene Exposure adäquaten Versicherungsprämie voraus. Neben angemessenen Schutzmaßnahmen kann durch die Festsetzung eines angemessenen Selbstbehalts sowie einer Höchstentschädigung das bestehende Exposure eines Mühlenbetriebs in verantwortbaren Grenzen gehalten werden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen technischen und risikobezogenen Einordnung. Sie stellen keine Rechts‑, Planungs- oder Versicherungsberatung dar und ersetzen keine individuelle Risikobeurteilung oder Gefährdungsanalyse.